Damit die Psychotherapie von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird, muss sie bei einem Psychologischen oder Ärztlichen Psychotherapeuten stattfinden, der eine Kassenzulassung hat. Da zur Zeit im Vergleich zum Bedarf zu wenige Kollegen zugelassen sind, muss man ggf. mit einer Wartezeit, unter Umständen einer beträchtlichen Wartezeit rechnen. Die Beihilfe erstattet ebenfalls Therapien bei kassenzugelassenen Therapeuten sowie bei solchen, die über die Approbation hinaus auch die Fachkunde nachweisen können. Privat Versicherte sollten vor dem ersten Gespräch bei ihrer jeweiligen Krankenkasse die Versicherungsbedingungen erfragen.
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Um einen Termin bei einem Psychotherapeuten zu vereinbaren, braucht man keine Überweisung eines Arztes. Man kann den Psychotherapeuten direkt aufsuchen und muss dann wie beim Arzt die 10 € Kassengebühr zahlen.
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